Was gilt bei Eigenbedarf in Nürnberg? Tipps zur rechtssicheren Kündigung beim Immobilienverkauf

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie in Nürnberg ist für viele Eigentümer ein bedeutender Schritt. Besonders wenn der neue Käufer die Wohnung für Eigenbedarf nutzen möchte, stellt sich die Frage, wie eine rechtssichere Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf durchgeführt werden kann. Das bayerische Mietrecht bietet in solchen Fällen klare Regeln, an die sich Verkäufer und Käufer halten müssen. Eine fehlerhafte Kündigung kann weitreichende Folgen haben, daher ist es entscheidend, alle rechtlichen Schritte sorgfältig zu beachten.

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Eigenbedarfskündigung beim Immobilienverkauf in Nürnberg und liefern Ihnen praktische Tipps, wie Sie eine rechtssichere Kündigung vornehmen können.

1. Was ist Eigenbedarf?

Im rechtlichen Sinne bedeutet Eigenbedarf, dass der neue Eigentümer die vermietete Wohnung für sich selbst oder für Familienangehörige (z. B. Kinder, Eltern oder Ehepartner) benötigt. Dabei kann auch eine Kündigung durch den Verkäufer des Objekts erfolgen, wenn der Käufer den Bedarf glaubhaft darlegt.

Wichtig ist: Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht nur ein bloßer Wunsch des Käufers oder Verkäufers, sondern muss glaubhaft und nachweisbar sein. Der Eigenbedarf muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ausreichend dokumentiert werden.

2. Eigenbedarfskündigung beim Verkauf einer Immobilie in Nürnberg

Wenn Sie als Verkäufer Ihre Immobilie verkaufen und der Käufer die Wohnung für sich selbst oder seine Familie nutzen möchte, hat dieser grundsätzlich das Recht, den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Der Verkauf selbst begründet jedoch noch keinen Anspruch auf Eigenbedarf, der Käufer muss seinen Eigenbedarf konkret darlegen.

a) Kündigungsfrist bei Eigenbedarf

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind für eine Eigenbedarfskündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten, die je nach Dauer des Mietverhältnisses unterschiedlich ausfallen. Für die Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses gelten folgende Fristen:

  • 3 Monate Kündigungsfrist, wenn der Mieter weniger als 5 Jahre in der Wohnung lebt.

  • 6 Monate Kündigungsfrist, wenn der Mieter zwischen 5 und 8 Jahren in der Wohnung lebt.

  • 9 Monate Kündigungsfrist, wenn der Mieter mehr als 8 Jahre in der Wohnung lebt.

Die Kündigung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen, bevor die Frist abläuft.

b) Besonderheiten beim Verkauf der Immobilie

Der Eigenbedarf muss beim Verkauf der Immobilie eindeutig begründet werden. Ein allgemeiner Wunsch des Käufers, die Wohnung für sich selbst oder seine Familie zu nutzen, reicht nicht aus. Der Eigenbedarf muss detailliert und glaubhaft nachgewiesen werden.

Es ist wichtig, dass der Käufer vor dem Kauf die Absicht erklärt, die Immobilie für Eigenbedarf zu nutzen, und den Nachweis über den Bedarf erbringt. So sollte der Käufer den Verkauf der Immobilie nicht nur als Investition für die Vermietung, sondern als eigene Wohnnutzung planen. Verkäufer sollten sicherstellen, dass der Käufer diesen Eigenbedarf auch wirklich nachweist, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.

3. Schritte für eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung

a) Klarheit über den Eigenbedarf verschaffen

Bevor Sie als Verkäufer oder Käufer den Mietvertrag kündigen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass der Eigenbedarf nicht missbraucht werden darf. Der Eigenbedarf muss ehrlich und nachvollziehbar sein. Stellen Sie sicher, dass der Käufer in der Lage ist, den Eigenbedarf konkret zu begründen. Der Käufer muss auch in der Lage sein, dem Mieter zu beweisen, dass er die Wohnung tatsächlich benötigt.

b) Form der Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine präzise Begründung des Eigenbedarfs enthalten. Diese Begründung sollte unter anderem beinhalten, für wen die Wohnung benötigt wird (z. B. für den Käufer selbst, einen Familienangehörigen oder eine andere Person) und warum genau diese Wohnung erforderlich ist. Das Nachweispflicht des Eigenbedarfs liegt beim Käufer.

Die Kündigungserklärung muss die Unterschrift des neuen Eigentümers und die ordnungsgemäße Begründung des Eigenbedarfs enthalten. Mögliche Formulierungen, die in der Kündigung verwendet werden können, sind beispielsweise:

  • „Ich beabsichtige, die Wohnung für mich persönlich zu nutzen.“

  • „Die Wohnung wird benötigt, um meiner Tochter/sonstigem Familienmitglied eine Unterkunft zu verschaffen.“

c) Vermeidung von Missbrauch

Das bayerische Mietrecht schützt Mieter vor missbräuchlichen Kündigungen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann als unzulässig angesehen werden, wenn der Eigenbedarf nicht glaubhaft nachgewiesen oder vorgespiegelt wurde. Insbesondere bei geringfügigen Eigenbedarfserklärungen (z. B. wenn der Käufer angibt, die Wohnung nur als „Notlösung“ zu benötigen) könnte es zu rechtlichen Problemen kommen.

Daher sollten Verkäufer und Käufer sicherstellen, dass der Eigenbedarf in guter Absicht und nicht als Vorwand für eine Kündigung genutzt wird. Wenn der Käufer die Wohnung später nicht selbst bezieht oder den Eigenbedarf nicht korrekt nachweist, kann dies zu einer rechtswidrigen Kündigung führen, was erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann, z. B. eine Wiederherstellung des Mietverhältnisses oder Schadenersatzforderungen des Mieters.

4. Wichtige Fristen beachten

  • Die Kündigung wegen Eigenbedarfs muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Auszugstermin beim Mieter eingehen. Bei längeren Mietverhältnissen können die Kündigungsfristen auch länger sein (bis zu 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietdauer).

  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt und dass der Mieter ausreichend Zeit hat, sich auf die Kündigung einzustellen und eine neue Wohnung zu finden.

5. Mögliche Konflikte und rechtliche Risiken

a) Widerspruch des Mieters

Der Mieter hat das Recht, der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen, wenn er die Kündigung für unzumutbar hält – zum Beispiel, wenn die Kündigung eine Härte für ihn bedeutet. Auch eine sozial ungerechtfertigte Kündigung (z. B. wenn der Mieter durch die Kündigung in eine extrem schwierige Lage gerät) kann abgewehrt werden.

b) Rechtliche Beratung einholen

Da eine fehlerhafte Eigenbedarfskündigung zu Rechtsstreitigkeiten führen kann, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einen Rechtsanwalt oder eine Fachperson für Mietrecht zu Rate zu ziehen. Dies gilt besonders dann, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht oder sich gegen den Eigenbedarf wehrt.

6. Fazit: Eigenbedarfskündigung rechtssicher durchführen

Eine Eigenbedarfskündigung beim Verkauf einer Immobilie in Nürnberg erfordert genaue rechtliche Kenntnisse und sorgfältige Vorbereitung. Wenn der Käufer die Wohnung tatsächlich für sich selbst oder seine Familie benötigt, kann die Kündigung durch den neuen Eigentümer grundsätzlich erfolgen, sofern alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Der Eigenbedarf muss glaubhaft und dokumentiert sein.

  • Die Kündigung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.

  • Verkäufer und Käufer sollten sicherstellen, dass der Eigenbedarf nicht missbraucht wird, um Konflikte zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Für individuelle Beratung im Hinblick auf eine Eigenbedarfskündigung oder einen Immobilienverkauf ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden.

Über den Autor - Sigma Estate

Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.

Das Studium legte das Fundament für mein analytisches und strategisches Denken: Märkte verstehen, Kapitalströme einordnen, Lebenszyklen von Immobilien bewerten.

 

Ich war in der Vermietung und im Verkauf bei zwei renommierten Wohnimmobilienmaklern tätig und habe zusätzlich Einblicke in den komplexeren Bereich der Gewerbeimmobilienvermittlung bei einem weltweit tätigen Gewerbeimmobilienmakler gesammelt. Dieses breite Fundament erlaubt es mir, Kapitalanlagen ganzheitlich zu beurteilen – sowohl in Bezug auf Rendite als auch auf Strategie, Nutzbarkeit und Marktumfeld.

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