Immobilienverkauf und Grunderwerbsteuer – was Sie wissen sollten

Beim Thema Immobilienkauf und -verkauf in Nürnberg hören viele schnell das Stichwort Grunderwerbsteuer. Doch es gibt zahlreiche Missverständnisse darüber, wer die Steuer zahlen muss, wann sie anfällt – und wie sie sich auf Ihre Immobilie auswirkt.

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fakten rund um die Grunderwerbsteuer, damit Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Nürnberg keine unangenehmen Überraschungen erleben.

1. Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird vom Käufer bezahlt und richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.

In Bayern beträgt der Steuersatz aktuell 3,5 % des Kaufpreises – also zum Beispiel bei einem Hauskauf für 400.000 Euro rund 14.000 Euro.

2. Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Ganz klar: Die Grunderwerbsteuer wird vom Käufer getragen. Das bedeutet, wenn Sie eine Immobilie in Nürnberg kaufen, müssen Sie diese Steuer zusätzlich zum Kaufpreis einkalkulieren.

Verkäufer zahlen keine Grunderwerbsteuer.

Manchmal kommt es vor, dass Käufer und Verkäufer vereinbaren, die Steuer ganz oder teilweise zu übernehmen – das ist aber eine freiwillige vertragliche Regelung und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

3. Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Steuer entsteht immer dann, wenn ein Eigentumswechsel an einem Grundstück oder einer Immobilie stattfindet – also bei Kaufverträgen oder bestimmten Formen der Übertragung.

Das gilt auch bei:

  • Kauf von Eigentumswohnungen

  • Erwerb von unbebauten Grundstücken

  • Erwerb von Erbbaurechten

Nicht steuerpflichtig sind hingegen:

  • Erbschaften und Schenkungen

  • Übertragungen innerhalb von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften (unter bestimmten Voraussetzungen)

  • Übertragungen innerhalb von Unternehmen oder Familiengesellschaften (abhängig von der Beteiligung)

4. Was wird oft verwechselt?

Mythos 1: „Die Grunderwerbsteuer fällt beim Verkauf an“

Falsch! Nur der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer – nicht der Verkäufer. Verkäufer sollten trotzdem die Steuer kennen, weil sie Einfluss auf die Verhandlung des Kaufpreises haben kann.

Mythos 2: „Ich zahle Grunderwerbsteuer auch bei einer Schenkung“

Nicht unbedingt. Schenkungen sind grundsätzlich nicht grunderwerbsteuerpflichtig, unterliegen aber der Schenkungssteuer, die anders berechnet wird.

Mythos 3: „Die Steuer ist verhandelbar“

Die Grunderwerbsteuer selbst ist eine staatliche Abgabe und kann nicht umgangen oder reduziert werden. Sie können höchstens verhandeln, ob Käufer oder Verkäufer die Steuer trägt.

5. Was bedeutet das für Sie in Nürnberg?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie:

  • Die Grunderwerbsteuer in Ihrer Finanzplanung berücksichtigen

  • Die Zahlung pünktlich leisten, da die Steuer fällig wird, sobald der Kaufvertrag dem Finanzamt gemeldet wird

  • Bei Eigennutzung eventuell Fördermöglichkeiten prüfen, die indirekt die Steuerlast senken

Wenn Sie verkaufen, sollten Sie:

  • Wissen, dass die Steuer den Käufer betrifft

  • Den Kaufpreis entsprechend kalkulieren, da die Grunderwerbsteuer die Gesamtkosten für den Käufer erhöht

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige, aber oft missverstandene Größe beim Immobiliengeschäft in Nürnberg.

  • Zahlungspflichtiger ist immer der Käufer.

  • Die Steuer fällt nur bei tatsächlichem Eigentumsübergang an.

  • Schenkungen und Erbschaften sind meist nicht betroffen.

Vermeiden Sie Überraschungen, indem Sie die Grunderwerbsteuer frühzeitig in Ihre Planung einbeziehen und im Zweifel fachliche Beratung in Anspruch nehmen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Über den Autor - Sigma Estate

Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.

Das Studium legte das Fundament für mein analytisches und strategisches Denken: Märkte verstehen, Kapitalströme einordnen, Lebenszyklen von Immobilien bewerten.

 

Ich war in der Vermietung und im Verkauf bei zwei renommierten Wohnimmobilienmaklern tätig und habe zusätzlich Einblicke in den komplexeren Bereich der Gewerbeimmobilienvermittlung bei einem weltweit tätigen Gewerbeimmobilienmakler gesammelt. Dieses breite Fundament erlaubt es mir, Kapitalanlagen ganzheitlich zu beurteilen – sowohl in Bezug auf Rendite als auch auf Strategie, Nutzbarkeit und Marktumfeld.

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