Erbschafts- oder Schenkungssteuer: Was passiert bei geerbten Immobilien?

Der Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung ist für viele Familien in Nürnberg ein bedeutendes Ereignis – oft verbunden mit Freude, aber auch mit einigen steuerlichen Fragen. Besonders bei Immobilienbesitz in beliebten Stadtteilen wie Mögeldorf, Gostenhof oder der Südstadt sollten Erben und Beschenkte die Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei geerbten oder geschenkten Immobilien in Nürnberg steuerlich zu beachten ist, welche Freibeträge gelten und wie sich die Steuerlast gegebenenfalls reduzieren lässt.

Was ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögen – darunter Immobilien – durch Erbschaft oder Schenkung den Besitzer wechselt. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser oder Schenker und dem Empfänger sowie den geltenden Freibeträgen und Steuersätzen.

Freibeträge und Steuersätze – was gilt in Nürnberg?

Je enger das verwandtschaftliche Verhältnis zum Erblasser oder Schenker ist, desto höher sind die Freibeträge. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben den höchsten Freibetrag, gefolgt von Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern sowie entfernten Verwandten oder Dritten. Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Wert der Immobilie und können zwischen 7 und 50 Prozent liegen.

Immobilienbewertung in Nürnberg

Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer wird der sogenannte Verkehrswert der Immobilie herangezogen. Das bedeutet: Der Wert entspricht dem marktüblichen Preis zum Zeitpunkt der Übergabe. In Nürnberg können die Werte stark schwanken – Immobilien in zentralen oder beliebten Vierteln wie der Altstadt oder Gostenhof sind meist deutlich mehr wert als vergleichbare Objekte in Randlagen.

Zur Wertermittlung werden oft Gutachten oder Vergleichswerte aus dem lokalen Immobilienmarkt herangezogen.

Steuerbefreiungen und Vergünstigungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast bei geerbten oder geschenkten Immobilien in Nürnberg zu reduzieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Familienheim-Freibetrag, der unter bestimmten Voraussetzungen greift, wenn die Immobilie von Ehegatten oder Kindern selbst genutzt wird.

Darüber hinaus gibt es Steuererleichterungen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen oder für betrieblich genutzte Immobilien, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Was sollten Erben und Beschenkte in Nürnberg beachten?

Erbschaften und Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Gerade bei wertvollen Immobilien in Nürnberg empfiehlt sich eine frühzeitige professionelle Beratung, um individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und die Steuerlast zu optimieren.

Außerdem sollten Erben und Beschenkte die geplante Nutzung der Immobilie gut planen, da Selbstnutzung oder Vermietung steuerliche Auswirkungen haben können.

Fazit

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein wichtiger Aspekt bei der Übernahme einer Immobilie in Nürnberg. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Beratung helfen dabei, die Steuerlast zu minimieren und den Wert der Immobilie bestmöglich zu erhalten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für individuelle Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt wenden.

Über den Autor - Sigma Estate

Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.

Das Studium legte das Fundament für mein analytisches und strategisches Denken: Märkte verstehen, Kapitalströme einordnen, Lebenszyklen von Immobilien bewerten.

 

Ich war in der Vermietung und im Verkauf bei zwei renommierten Wohnimmobilienmaklern tätig und habe zusätzlich Einblicke in den komplexeren Bereich der Gewerbeimmobilienvermittlung bei einem weltweit tätigen Gewerbeimmobilienmakler gesammelt. Dieses breite Fundament erlaubt es mir, Kapitalanlagen ganzheitlich zu beurteilen – sowohl in Bezug auf Rendite als auch auf Strategie, Nutzbarkeit und Marktumfeld.

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