Verkauf von Immobilien in Nürnberg mit Erbbaurecht oder Denkmalschutzauflagen

Der Verkauf von Immobilien in Nürnberg kann sich unter bestimmten Umständen deutlich von dem Verkauf „klassischer“ Immobilien ohne zusätzliche rechtliche oder bauliche Auflagen unterscheiden. Insbesondere Immobilien, die mit einem Erbbaurecht belastet sind oder Denkmalschutzauflagen unterliegen, bringen spezielle rechtliche, wirtschaftliche und praktische Herausforderungen mit sich. Diese Regelungen haben sowohl Auswirkungen auf den Verkaufspreis als auch auf die Vertragsbedingungen, die bei der Transaktion berücksichtigt werden müssen.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den Verkauf von Immobilien mit Erbbaurecht und den Verkauf von denkmalgeschützten Objekten in Nürnberg und erklären, wie sich diese besonderen Merkmale auf den Verkaufsprozess auswirken.

1. Was ist ein Erbbaurecht?

Ein Erbbaurecht ist ein spezielles Nutzungsrecht, bei dem der Erbbauverpächter (meist eine öffentliche Institution oder eine kirchliche Körperschaft) dem Erbbauberechtigten das Recht einräumt, ein Grundstück für eine lange Dauer zu bebauen oder darauf zu nutzen. In der Regel wird das Erbbaurecht für einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren vergeben, und der Erbbaupflichtige zahlt dem Eigentümer des Grundstücks eine jährliche Erbbauzinszahlung. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Grundstück wieder an den Eigentümer zurück.

Für den Verkauf von Immobilien, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, gelten besondere Bestimmungen:

a) Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht

Beim Verkauf einer immobilie mit Erbbaurecht ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Erbbauberechtigte die Immobilie selbst verkauft oder ob der Erbbauverpächter involviert ist. Der Käufer erwirbt nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, das Grundstück zu bebauen oder darauf zu wohnen.

  • Verkauf des Erbbaurechts: Der Verkäufer verkauft nicht das Grundstück, sondern lediglich das Erbbaurecht und die darauf befindliche Immobilie. Der Käufer übernimmt in der Regel den bestehenden Erbbaurechtsvertrag, einschließlich der laufenden Erbbauzinszahlungen und der Restlaufzeit des Vertrags.

  • Verkauf mit Zustimmung des Erbbauverpächters: In den meisten Fällen muss der Verkauf des Erbbaurechts durch den Erbbauverpächter genehmigt werden. Dieser hat das Recht, den Verkauf zu prüfen, vor allem, wenn es um die Bonität des Käufers oder die Nutzung der Immobilie geht.

  • Erbbauzins und Preisfindung: Der Erbbauzins wird in der Regel bei der Bewertung des Objekts berücksichtigt. In vielen Fällen kann der Wert der Immobilie durch den laufenden Zins negativ beeinflusst werden, insbesondere wenn der Erbbauzins hoch ist oder noch viele Jahre zu zahlen sind.

b) Kaufpreis und Finanzierung

  • Der Kaufpreis einer Immobilie mit Erbbaurecht wird in der Regel unter dem Marktwert eines vergleichbaren Grundstücks ohne Erbbaurecht liegen. Der Käufer muss den Wert des Grundstücks, der Restlaufzeit des Erbbaurechts und die jährlichen Erbbauzinszahlungen berücksichtigen.

  • Finanzierung: Die Finanzierung solcher Immobilien kann durch Banken und Finanzierungsinstitute schwieriger sein, da der Käufer nicht Eigentümer des Grundstücks wird. Dies hat Auswirkungen auf die Beleihungsgrenze und die Kreditvergabe. In der Praxis bedeutet dies oft, dass der Käufer mit höheren Eigenkapitalanforderungen rechnen muss.

c) Kündigung des Erbbaurechts

Ein Erbbaurechtsvertrag kann in bestimmten Fällen vorzeitig gekündigt werden, insbesondere wenn die Zahlungen des Erbbauzinses ausbleiben oder die Vertragsbedingungen schwerwiegende Verstöße gegen den Vertrag aufweisen. Für den Käufer bedeutet dies, dass das Risiko einer vorzeitigen Beendigung des Erbbaurechts bestehen könnte.

2. Verkauf von denkmalgeschützten Immobilien in Nürnberg

Der Denkmalschutz ist ein weiteres wichtiges Thema, das den Verkauf von Immobilien in Nürnberg beeinflussen kann. Besonders in historischen Stadtteilen wie der Altstadt oder in Gebieten mit vielen bayerischen Baudenkmälern ist der Denkmalschutz häufig ein zentrales Thema. Denkmalschutzauflagen wirken sich sowohl auf den Wert einer Immobilie als auch auf die nutzbaren Renovierungsmöglichkeiten aus.

a) Denkmalschutz und Verkaufsprozess

Wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, bedeutet das, dass bestimmte bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörden vorgenommen werden dürfen. Dies betrifft vor allem:

  • Umbau- und Renovierungsmaßnahmen: Der Käufer muss sicherstellen, dass geplante Renovierungen oder Erweiterungen mit den Denkmalschutzauflagen übereinstimmen. Diese Auflagen können den Umfang und die Art von Baumaßnahmen stark einschränken.

  • Erhaltung von Originalteilen: Oft müssen bestimmte historische Merkmale (z. B. Fassaden, Fenster oder Innenräume) erhalten bleiben. Diese Anforderungen können den Wert der Immobilie beeinflussen, da moderne Renovierungen oder Umgestaltungen schwieriger oder teurer werden können.

b) Wertsteigerung durch Denkmalschutz?

Denkmalschutz kann sowohl als Vorteil als auch als Nachteil angesehen werden, je nachdem, wie es in den Verkaufspreis und die Käuferentscheidung einfließt.

  • Wertsteigerung durch Denkmalschutz: In einigen Fällen kann der Denkmalschutz den Wert einer Immobilie sogar steigern, insbesondere wenn das Gebäude für Öffentlichkeit oder Tourismus von Bedeutung ist. Denkmalgeschützte Gebäude können oft zu höheren Mietpreisen oder höheren Verkaufspreisen führen, wenn sie als historische Wahrzeichen betrachtet werden.

  • Steuerliche Anreize: Es gibt steuerliche Vergünstigungen für die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien. So können Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Steuererleichterungen oder Abschreibungen für Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, was den Kauf attraktiver machen kann.

c) Beschränkungen durch Denkmalschutz

Die Baumaßnahmen und Renovierungen sind durch den Denkmalschutz stark eingeschränkt. Die Bauaufsichtsbehörden legen genau fest, welche Teile eines Gebäudes erhalten bleiben müssen und welche verändert werden können. Die Genehmigungsprozesse für geplante Änderungen sind oft langwierig und komplex.

Außerdem gibt es bestimmte Fahrplanvorgaben bei Renovierungen: Oft müssen denkmalgeschützte Gebäude innerhalb bestimmter Fristen saniert werden, und die Kosten für die Renovierung sind häufig höher, da oft nur traditionelle Baumaterialien verwendet werden dürfen.

3. Wichtige rechtliche und praktische Aspekte beim Verkauf von Immobilien mit Erbbaurecht oder Denkmalschutz

a) Transparenz im Kaufvertrag

Beim Verkauf einer Immobilie, die entweder mit einem Erbbaurecht belastet ist oder Denkmalschutzauflagen unterliegt, sollte der Kaufvertrag unbedingt alle relevanten Details und Einschränkungen beinhalten. Es ist wichtig, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer die bestehenden Vertragsbedingungen sowie die laufenden Kosten (z. B. Erbbauzins) und Bauauflagen (z. B. denkmalschutzrechtliche Genehmigungen) detailliert verstehen.

b) Gutachten und Immobilienbewertung

Für den Verkauf von Immobilien mit Erbbaurecht oder Denkmalschutzauflagen sollte ein gutachterliches Gutachten eingeholt werden, um den Marktwert und die potenziellen Risiken der Immobilie realistisch zu bewerten. Gerade bei Immobilien mit Erbbaurecht und Denkmalschutz können die Beschränkungen die Bewertung des Objekts beeinflussen und müssen bei der Preisfindung berücksichtigt werden.

c) Steuerliche und finanzielle Beratung

Für Käufer und Verkäufer von Immobilien mit Erbbaurecht oder Denkmalschutzauflagen ist es ratsam, sich zusätzlich zu rechtlicher Beratung auch steuerlich beraten zu lassen. Insbesondere bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien gibt es Steuervorteile, die genutzt werden können.

4. Fazit

Der Verkauf von Immobilien in Nürnberg, die mit einem Erbbaurecht oder Denkmalschutzauflagen belegt sind, erfordert besondere Sorgfalt und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich frühzeitig über die finanziellen und praktischen Auswirkungen dieser Belastungen im Klaren sein. Ein detailliertes Gutachten und rechtliche Beratung sind hierbei unverzichtbar, um einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Über den Autor - Sigma Estate

Meine fachliche Grundlage bildet ein Bachelor of Science in Immobilienwirtschaft von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, ergänzt durch fundierte Praxiserfahrung im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.

Das Studium legte das Fundament für mein analytisches und strategisches Denken: Märkte verstehen, Kapitalströme einordnen, Lebenszyklen von Immobilien bewerten.

 

Ich war in der Vermietung und im Verkauf bei zwei renommierten Wohnimmobilienmaklern tätig und habe zusätzlich Einblicke in den komplexeren Bereich der Gewerbeimmobilienvermittlung bei einem weltweit tätigen Gewerbeimmobilienmakler gesammelt. Dieses breite Fundament erlaubt es mir, Kapitalanlagen ganzheitlich zu beurteilen – sowohl in Bezug auf Rendite als auch auf Strategie, Nutzbarkeit und Marktumfeld.

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